Fachgruppenleiterstellen in der Arbeitsschutzverwaltung werden abgeschafft!

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Von Links: Heiko Schulz LV, Dörte Fleischhack LV, Hans-Joachim Schirm KP, Udo Dannhauer Landesvorsitzender, Katrin Matzdorf LV, Stephan Walkhöfer KP, Andreas Frost stellv. Landesvorsitzender

Am 05.06.2025 fand die 2. Landesvorstandsitzung der BTB M-V im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Rostock statt. Einer der TOP war die Information das in der Arbeitsschutzverwaltung die Fachgruppenleiterstellen i.d.R. A12 zukünftig abgeschafft werden. Auf die Folgen hat der BTB M-V in einem Schreiben an die Hausspitzte des LAGuS und die Abteilungsleitung aufmerksam gemacht. Die wichtigsten Kernaussagen dazu:

Die Folgen für insbesondere die jungen Kollegen auf Stellen mit A10 (Eingangsamt) noch ohne Beförderung und A11 sind gravierend, da es zukünftig keine Perspektiven für die Personalentwicklung mehr gibt. Es ist damit zu rechnen, das von den befristeten Mitarbeitern, die sich noch in der Ausbildung befinden, diese dann nach Beendigung das LAGuS verlassen und in andere Landesbehörden mit besseren Perspektiven wechseln. Für Neueinstellungen wird es noch schwieriger, da die Anzahl attraktiver Dienstposten sehr klein ist.

Für die Grundsatzmitarbeiter bedeutet dies nicht nur einen Aufgabenzuwachs, da die Organisation der Fachgruppenarbeit zu ihnen allein wechselt, sondern auch das Fachwissen in Breite und Tiefe verloren gehen wird, da dies z.B. im Bereich Strahlenschutz nicht von einem Mitarbeiter allein vorgehalten werden kann. Wen diese Stellen abgeschafft werden, wird die fachliche Verbindung vom Vollzug an den Standorten zum Grundsatzdezernat gekappt. Die Fachgruppenleitung sorgte über die Fachgruppe für einen einheitlichen Vollzug, dieses Ziel wird in Zukunft noch schwerer zu erreichen sein.

Zudem besitzen die Grundsatzmitarbeiter nicht die erforderliche Vollzugsexpertise im jeweiligen Fachgebiet wie eine Fachgruppenleitung. Es ist im Übrigen nicht vermittelbar, wieso ein Mitarbeiter im höheren Dienst Aufgaben im Vollzug wahrnehmen soll, um die Problemlagen im Vollzug zu erkennen. Vorher haben sich quasi zwei Mitarbeiter diese Aufgaben geteilt (Fachgruppenleitung und Grundsatzmitarbeiter)!

Dies wird auch dazu führen, das Anfragen vom SM zukünftig mit weniger Personalpower bearbeitet werden können. Dies gilt ebenso für den umfangreichen Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörden. Mögliche Fälle von Krankheit hätten gravierende Folgen, da die Gesamtaufgabe zukünftig auf einer Person lastet!

Die Attraktivität einer Tätigkeit in der Arbeitsschutzverwaltung wird weiter sinken und dies in einem Zeitraum, wo sich die wenigen Fachkräfte, die am besten bezahlten Stellen, auch in der Landesverwaltung, aussuchen können. Für die Standorte Neubrandenburg und Stralsund verschlechtern sich die Standortbedingungen weiter, da es dann keine Fachgruppenleitung Dienstposten mehr gibt und Grundsatzmitarbeiter nur in Rostock beschäftigt werden.

Ein weiterer TOP unserer Landesvorstandssitzung war u.a. die zeitgleich durchgeführte Kassenprüfung für das zurückliegende Jahre 2024. Diese wurde in bewährter Weise von den Kassenprüfern, den Kollegen Hans-Joachim Schirm und Kollegen Stephan Walkhöfer durchgeführt. Am Ende der Landesvorstandssitzung lag das Ergebnis vor: es gab keine Beanstandungen und die Mittel wurden satzungsgerecht verwendet.